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   BGH, 05.03.2015 - III ZR 394/14   

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https://dejure.org/2015,5465
BGH, 05.03.2015 - III ZR 394/14 (https://dejure.org/2015,5465)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2015 - III ZR 394/14 (https://dejure.org/2015,5465)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2015 - III ZR 394/14 (https://dejure.org/2015,5465)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - III ZR 394/14
    Das Ablehnungsgesuch ist unzulässig, da es sich unterschiedslos gegen sämtliche in dieser Sache erkennenden Richter wendet, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten hergeleitet wird (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - III ZR 394/14
    Er kann mit der Anhörungsrüge keine Ergänzung der Begründung des den Antrag auf Gewährung von Prozesskosthilfe zurückweisenden Beschlusses verlangen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432, Rn 10).
  • BGH, 19.09.2016 - IX ZA 37/15

    Nachweis der Nichtbescheinigung des Zeitpunkts der Zustellung der Eingaben an die

    Die Ablehnungsgesuche sind unzulässig, weil sie sich unterschiedslos gegen sämtliche in dieser Sache erkennenden Richter wenden und die Besorgnis der Befangenheit nicht aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten herleiten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN; vom 5. März 2015 - III ZR 394/14, nv; vom 11. Mai 2015 - IX ZA 6/15, nv; vom 15. Juli 2016 - IX ZR 25/16, nv Rn. 1).
  • BGH, 16.03.2015 - III ZA 27/14

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dies wird dadurch bestätigt, dass der Antragsteller in dem Verfahren III ZR 394/14, in dem der Senat in teilweise anderer Besetzung einen Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem ihm ungünstigen Berufungsurteil zurückgewiesen hat, seine Anhörungsrüge mit einem Ablehnungsgesuch verbunden hat, das fast vollständig denselben Wortlaut aufweist wie in dieser Sache.
  • BGH, 11.05.2015 - IX ZA 6/15

    Notwendigkeit einer Herleitung der Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in

    Das Ablehnungsgesuch ist bereits unzulässig, weil es sich unterschiedslos gegen sämtliche in dieser Sache erkennenden Richter wendet und die Besorgnis der Befangenheit nicht aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten herleitet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN; vom 5. März 2015 - III ZR 394/14, nV).
  • BGH, 15.12.2015 - IX ZA 27/15

    Herleitung der Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen

    Das Ablehnungsgesuch ist unzulässig, weil es sich unterschiedslos gegen sämtliche in dieser Sache erkennenden Richter wendet und die Besorgnis der Befangenheit nicht aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten herleitet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN; vom 5. März 2015 - III ZR 394/14, nv; vom 11. Mai 2015 - IX ZA 6/15, nv).
  • BGH, 15.07.2016 - IX ZB 25/16

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Unterschiedslose

    Das Ablehnungsgesuch ist unzulässig, weil es sich unterschiedslos gegen sämtliche in dieser Sache erkennenden Richter wendet und die Besorgnis der Befangenheit nicht aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten herleitet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN; vom 5. März 2015 - III ZR 394/14, nv; vom 11. Mai 2015 - IX ZA 6/15, nv).
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